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UMWELT |
16.09.2011 |
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Wieder Kritik zum Start der Vogelfangsaison
Herbstzeit ist im Salzkammergut Vogelfangzeit, und seit Jahre schwelt der Konflikt zwischen Tierschützern und Vogelfängern. Vier BHs haben jetzt Bewilligungen für den Fang von Singvögeln erteilt. Kritik kommt von "Vier Pfoten".
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Die Tierschützer wiederum berufen sich auf eine Reihe von Gutachten. |
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Sie sehen darin ein Relikt aus dunklen Zeiten, das sofort eingestellt werden sollte.
Tierquälerei vs. Brauchtum
Die Auseinandersetzungen um den Fang von Singvögeln im Salzkammergut gibt es schon seit Jahren. Tierschützer werfen den Vogelfängern Tierquälerei vor, die Vogelfänger sehen sich als Brauchtumshüter und weisen den Vorwurf der Tierquälerei weit von sich.
Die Tierschützer wiederum berufen sich auf eine Reihe von Gutachten, dass der Vogelfang sehr wohl Tierquälerei sei und daher wegen des Bundestierschutzgesetzes nicht erlaubt werden dürfe.
"Extra Hinweis auf das Tierschutzgesetz"
Um dennoch die Bewilligungen für den Vogelfang erteilen zu können, würden die Bezirkshauptmannschaften auch noch extra auf das Tierschutzgesetz hinweisen, so Jürgen Faulmann, ein Sprecher von Vier Pfoten.
"In diesem naturschutzrechtlichen Bewilligungen der Bezirkshauptmannschaften steht auch ausdrücklich drinnen, dass das Tierschutzgesetz von diesen Bewilligungen nicht berührt wird. Das heißt, darum muss sich jeder Mensch, der so eine Bewilligung erwirkt hat selber kümmern, ob er dann mit dem Tierschutzgesetz in Konflikt kommt", so Faulmann.
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Obwohl sie eine Reihe von Anzeigen eingebracht hätten, seien alle Verfahren wieder eingestellt worden, beklagen die Tierschützer. |
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Vogelfang ist UNESCO-Kulturerbe
Neben dem Hinweis auf das Tierschutzgesetz helfe den Vogelfängern nach Ansicht der Tierschützer auch der Umstand, dass der Vogelfang zum UNESCO-Kulturerbe erklärt wurde. Damit werde aber nur das Tierschutzgesetz ausgehebelt, so Faulmann.
"Im Tierschutzgesetz steht nämlich, dass man Tieren nicht ohne Rechtfertigung – wörtlich heißt es ungerechtfertigt – Tieren Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst zufügen darf. Jetzt sehen die Bezirkshauptmannschaften den UNESCO-Status als Rechtfertigung im Sinne des Tierschutzgesetzes."
Anzeige wegen gefährlicher Drohung
Obwohl sie eine Reihe von Anzeigen eingebracht hätten, seien alle Verfahren wieder eingestellt worden, beklagen die Tierschützer. Weil es sich nur um Verwaltungsrechtliche Verfahren gehandelt habe, habe man auch kein Recht auf Akteneinsicht erhalten. Das soll sich aber heuer noch ändern.
Man will eine Anzeige wegen gefährlicher Drohung einbringen: "Unsere Geschäftsführerin ist in der vorigen Saison von den Vogelfängern bedroht worden, und da steht noch die Anzeige aus. Wenn das alles in einem behandelt wird, dann ist sie gleichzeitig auch Opfer und hat Privatbeteiligtenstatus und Akteneinsicht."
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"Nachdem wir auch im Herbst alle sehr gern wandern, werden wir unsere Videokameras immer mitnehmen." |
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"Vogelfang gesetzlich völlig gedeckt"
Der Kampf Tierschützer gegen Vogelfänger geht also in eine neue Runde. Der Vertreter von Vier Pfoten kündigt auch an, dass man den Vogelfängern auch heuer wieder besonders auf die Finger sehen wird: "Nachdem wir auch im Herbst alle sehr gern wandern, werden wir unsere Videokameras immer mitnehmen. Man muss ja nicht irgendwo anders wandern, sondern man kann gezielt im Salzkammergut wandern", kündigte Faulmann an.
Der Ebenseer Alfred Riezinger ist Obmann des Verbandes der Vogelfreunde Salzkammergut und sieht der kommenden Überwachung gelassen entgegen. Der Vogelfang sei gesetzlich völlig gedeckt und wenn die Tierschützer keine Gesetze anerkennen, könne er ihnen auch nicht helfen, so der Ebenseer.
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ooe.ORF.at; 4.10.10
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