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CHRONIK |
09.09.2010 |
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Zwölf Monate bedingt für Polizist
Im Fall eines Polizisten, der einen Teil von Verkehrsstrafen in die eigene Tasche gesteckt hat, bestätigte das Oberlandesgericht den Schuldspruch. Der Mann war in erster Instanz zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt worden und hatte berufen.
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Auch die Finanzprokuratur des Bundes wurde geschädigt. |
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"Der größte Blödsinn meines Lebens"
"Es war der größte Blödsinn meines Lebens", erklärte der Polizist erneut. Er war von Juni 2007 bis April 2009 im Bezirk Vöcklabruck vor allem bei Geschwindigkeitskontrollen im Einsatz und strafte Schnellfahrer ab.
Strafgelder abgezweigt
Auf der Quittung für die Verkehrssünder trug der Beamte den tatsächlich kassierten Betrag ein, auf dem Durchschlag für die Abrechnung vermerkte er aber eine niedrigere Zahl. Geschädigt wurden dadurch nicht die Raser, sondern die Finanzprokuratur des Bundes.
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Der Mann gestand vor Gericht. |
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Sohn eines Postenkommandanten abgestraft
Die Sache war aufgeflogen, weil der Polizist den Sohn eines Postenkommandanten abgestraft hatte. Der Vater sah zufällig beide Versionen des Strafzettels und forschte nach.
1.500 Fälle überprüft
Das Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) überprüfte daraufhin 1.500 Fälle, die Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelte und übertrug den Fall schließlich an Wels. Der Beamte gab die ihm vorgeworfenen Taten vor Gericht zu.
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Das Gericht spricht von einer "äußerst milden Strafe". |
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Anwalt spricht von Schmunzeln über Taten
Der Verteidiger forderte eine geringere Strafe, sein Mandat habe reinen Tisch gemacht und bei der Aufklärung geholfen. "Seine Handlungen waren eher eine Ausgeburt der Dummheit", bezweifelte er die kriminelle Energie des Mannes.
Bevölkerung muss Vertrauen in Beamte haben
Der Anwalt stellte zudem die Frage, ob die Bevölkerung über die Taten empört gewesen sei oder sie eher mit einem Schmunzeln aufgenommen habe. Das Gericht gab der Berufung nicht statt - mit der Begründung, dass zwölf Monate "ohnehin eine äußerst milde Strafe" seien.
Wäre man dem Polizisten nicht auf die Schliche gekommen, hätte er weitergemacht. "Die Bevölkerung muss darauf vertrauen können, dass Beamte korrekt handeln", betonte der Richter.
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