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DI | 14.02.2012
Landesgericht Wels (Bild: ORF/rubra)
CHRONIK
Haftsstrafen nach Wettbüro-Überfall in Wels
Zwei Jahre Haft, acht Monate davon unbedingt, haben zwei Räuber nach einem Überfall auf ein Wettbüro im Juni in Wels ausgefasst. Ein Komplize, der die Situation ausgekundschaftet hatte, kam mit neun Monaten bedingt davon.
Aufgeflogen ist die Bande, weil einer der Täter sich beim Fesseln einer Mitarbeiterin die Kuppen seiner Einweghandschuhe abriss. Über die DNA Analyse wurde der bereits amtsbekannte Mann rasch ausgeforscht und verriet schließlich seine Komplizen. Die Urteile sind rechtskräftig.

Situation ausgekundschaftet
Insgesamt saßen drei Männer im Alter von 20 bis 25 Jahren am Mittwoch auf der Anklagebank des Landesgerichts Wels. Einer hat laut Staatsanwaltschaft die Situation ausgekundschaftet und die beiden anderen per Handy verständigt, dass das Lokal nun leer sei.

Er beteuerte vor Gericht, er habe nicht gewusst, was die zwei vorhatten und habe von der Beute nur rund 300 Euro bekommen.

Frau mit Kabelbindern gefesselt
Die anderen kamen maskiert in das Wettbüro. Einer bedrohte die Angestellte, die dort Dienst versah, mit einer Waffe, der andere fesselte die Frau mit Kabelbindern. Dabei beschädigte er seinen Einweghandschuh und hinterließ die DNA-Spur, die ihn später überführte.
Beutehöhe betrug über 22.000 Euro
Die Täter nahmen Bargeld aus dem Tresor und flüchteten. Die Beutehöhe betrug laut Geschäftsführung über 22.000 Euro, die Angeklagten gaben jedoch nur 10.000 Euro zu. Als Motiv nannte einer der beiden seine Drogensucht, der andere seine Schulden. Er habe mit der Beute unter anderem seine offenen Rechnungen bezahlt.
Gericht ging von Spielzeugpistole aus
Unklar war bis zuletzt, ob die Tatwaffe, die ein Angeklagter in einem Mistkübel entsorgt haben will, echt war oder nicht. Das Gericht ging im Zweifel zugunsten der Beschuldigten von einer Spielzeugpistole aus und verurteilte die beiden Hauptverdächtigen zu jeweils zwei Jahren teilbedingter Haft.

Einer muss zusätzlich vier Monate aus einer aufrechten Bewährungsstrafe absitzen. Der Kundschafter bekam eine bedingte Haftstrafe und durfte den Gerichtssaal als freier Mann verlassen.
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