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GERICHT |
26.08.2010 |
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Kritik an Justiz wegen "Untätigkeit"
Den Staatsanwaltschaften Linz und Wels werfen politische Parteien, Gewerkschafter und das Mauthausen Komitee "Untätigkeit" vor, weil nach Anzeigen gegen als rechtsextrem eingestuften Gruppierungen noch keine Anklagen erhoben wurden.
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Bei der Staatsanwaltschaft Linz weist man die Kritik empört zurück. |
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Untätigkeit, Säumigkeit und Verschleppung
Die Vorwürfe lauten auf Untätigkeit, Säumigkeit und Verschleppung von Verfahren und richten sich gegen die Staatsanwaltschaften Linz und Wels sowie gegen Justizministerin Claudia Bandion-Ortner.
Erhoben werden die Vorwürfe von der SPÖ Oberösterreich, den Grünen und den Kommunisten sowie dem Mauthausen Komitee, das die Überlebenden des Nazi-Konzentrationslagers Mauthausen vertritt, und den Sozialdemokratischen Gewerkschaftern.
"Nationale Volkspartei" und "Die Bunten"
Bei der letzten Landtagswahl und der Gemeinderatswahl in Enns wollte die "Nationale Volkspartei" NVP antreten, "Die Bunten" versuchten in Wels zu kandidieren. Beide Gruppierungen wurden nicht zugelassen, die zuständigen Wahlbehörden erstatteten Anzeige wegen des Verdachts der nationalsozialistischen Wiederbetätigung. Seither ist - zumindest aus Sicht der Kritiker - nichts geschehen.
Kritik wird empört zurückgewiesen
Bei der Staatsanwaltschaft Linz, die für die NVP zuständig ist, weist man die Kritik empört zurück. Erst am 29. Juni habe es Hausdurchsuchungen in Mauerkirchen und Enns gegeben. Die dabei beschlagnahmten Computer, Handys und Dokumente würden derzeit ausgewertet. Es habe laufend Ermittlungen gegen fünf Personen gegeben. Der Abschlussbericht soll im Herbst vorliegen, dann wird entschieden, ob Anklage erhoben wird oder nicht.
Keine "Untätigkeit"
Auch der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wels, die für "Die Bunten" zuständig ist, weist den Vorwurf der "Untätigkeit" zurück. Der Akt liege derzeit bei der Polizei, die noch ermittle. Sobald er wieder beim zuständigen Staatsanwalt ist, werde über das weitere Vorgehen entschieden.
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ooe.ORF.at; 13.8.09
Die als rechtsextrem eingestufte Nationale Volkspartei (NVP) darf bei der oö. Landtagswahl am 27. September nicht antreten. Die Entscheidung der Landeswahlbehörde, die NVP nicht zuzulassen, war absehbar.
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ooe.ORF.at; 11.12.2009
Die Anfechtung der Landtagswahl durch die NVP ist gescheitert, der Verfassungsgerichtshof hat ihr nicht stattgegeben. Der Antrag sei unzutreffend formuliert gewesen, heißt es in einer VfGH-Aussendung.
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ooe.ORF.at; 9.2.10
Die Bürgerliste Die Bunten erhob beim Verfassungsgerichtshof Einspruch gegen das Wahlergebnis der Welser Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl. Nun tauchten Fotos von Kandidaten der Bunten beim Hitlergruß auf.
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ooe.ORF.at; 7.4.2010
Nach der Wahlbehörde hat nun auch die SPÖ Oberösterreich Anzeige gegen die Nationale Volkspartei (NVP) und die Welser Bürgerliste "Die Bunten" erstattet. Der Vorwurf: nationalsozialistische Wiederbetätigung.
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