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DI | 14.02.2012
Gericht (Bild: ORF)
CHRONIK
Drei Monate bedingte Haft für Arzt
Ein Allgemeinmediziner ist am Freitag am Bezirksgericht Linz der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen worden, nachdem ein Kind nach seiner Behandlung gestorben war. Er wurde zu drei Monaten bedingte Haft verurteilt.
Die Eltern brachten ihr Kind in die Privatwohnung des Artzes.
Heftige Hustenanfälle in der Nacht
Ende September 2008 hatte der zweijährige Asthmatiker in der Nacht heftige Hustenanfälle bekommen. Seine Eltern brachten ihn am Morgen zur Privatwohnung ihres Hausarztes. Der Allgemeinmediziner untersuchte den kleinen Patienten in seiner Wohnung.

Arzt wollte Kleinkind in Klinik bringen
Plötzlich wurde aber der Zustand des Kindes dramatisch schlechter, die Atmung immer flacher. Der Arzt nahm den Patienten und brachte ihn gemeinsam mit den Eltern in seinem Wagen in die gut einen halben Kilometer entfernte Landesfrauen- und Kinderklinik.
Das Urteil gegen den Arzt ist rechtskräftig.
Am Weg ins Spital gestorben
Am Weg dorthin hörte der Bub zu atmen auf, wie am Samstag auch die "Oberösterreichischen Nachrichten" berichten. Im Spital versuchte man ihn erfolglos wiederzubeleben.

Lage nicht richtig eingeschätzt
Erstickung durch Bronchitis, Asthma und Lungenschwellung führte zum Tod, so das Obduktionsergebnis. Der Arzt habe die dramatische gesundheitliche Lage des Kindes nicht erkannt und falsch eingeschätzt, so der Richter in seiner Urteilsbegründung wegen fahrlässiger Tötung. Der Linzer Arzt erhielt drei Monate bedingte Haft. Das Urteil ist rechtskräftig.
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