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DI | 14.02.2012
Singvogel (Bild: ORF)
POLITIK
Weiter Diskussion über Singvogelfang
Die Diskussion über den Singvogelfang im Salzkammergut könnte weitergehen. Obwohl fast überall in Österreich verboten, wurde er zuletzt auf die UNESCO-Liste der immateriellen Kulturgüter gesetzt - für Tierschützer ein Skandal.
Die Begründung der UNESCO-Kommission: es handle sich um eine alte Tradition.

Tierschutzorganisationen sprechen von einem Skandal und bekommen Rückendeckung von niemand geringerem als dem Verwaltungsgerichtshof (VfGH). Der hat dem Singvogelfang nämlich schon vor Jahren den Status der Brauchtumspflege aberkannt.

Bewilligung vor 15 Jahren aufgehoben
Vor 15 Jahren hat der VfGH in einem Erkenntnis eine Bewilligung der Salzburger Landesregierung für das Fangen geschützter Vogelarten aufgehoben, weil es einerseits gegen das Landes-Naturschutzgesetz verstoßen würde und außerdem nicht als Brauchtumspflege bezeichnen werden könne.

Denn dabei handle es sich zwar um ein traditionelles Verhalten, das aber nur dem persönlichen Interesse des einzelnen Vogelfängers dienen würde, nicht aber der Allgemeinheit, so die Begründung.
Tradition und Brauchtum in Oberösterreich
Ausschlaggebend für die Aufnahme des Singvogelfangs in die Liste des immateriellen UNESCO-Kulturerbes waren aber ausgerechnet Tradition und Brauchtum in Oberösterreich, wo der Singvogelfang in einzelnen Regionen immer noch erlaubt ist.
"Widerspruch"
Dies sei ein Widerspruch, kritisiert der Dachverband der oberösterreichischen Tierschutzorganisationen, der für eine österreichweit einheitliche Natur- und Vogelschutzrichtlinie eintritt.

Einziger Hoffnungsschimmer für die Gegner des Singvogelfangs ist ein bestehender Parlamentsbeschluss, der dem Tierschutz Verfassungsrang verschaffen könnte. Der liegt aber so lange auf Eis, bis sich das Verfassungskonvent damit beschäftigt, und das kann noch viele Jahre dauern.
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