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MO | 13.02.2012
Genrebild "Paragraph". (Bild: APA)
CHRONIK
Kritik an Terrorermittlungen gegen Väter
Die Ermittlungen wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation gegen Väter, die um das Besuchs- und Sorgerechte für ihre Kinder kämpfen, sorgen für Aufregung. Betroffene und Verfassungsjuristen üben massive Kritik.
Kritik am sogenannten Terror-Paragraphen übt der Wiener Professor für Staatsrecht Bernd-Christian Funk
Gründung einer staatsfeindlichen Organisation
Etlichen Vätern, die um das Besuchsrecht für ihre Kinder kämpfen, wird nun die Gründung einer staatsfeindlichen Organisation vorgeworfen. Zudem wird wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation ermittelt.

Fälle aus Wien und Niederösterreich
Die Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft Linz ermittelt, ereigneten sich alle in Wien und Niederösterreich. Weil die beschuldigten Väter aber dort Richter und Beamte bedroht haben sollen, wurde entschieden, dass die dortige Justiz wegen Befangenheit nicht tätig werden darf. Die Fälle wurden den oberösterreichischen Justizbehörden zugewiesen.

Ermittlungen "Nebenfront"
Laut Rainer Schopper von der Staatsanwaltschaft Linz seien die Ermittlungen nach dem Terrorparagraphen nur eine "Nebenfront" im Verfahren gegen einen Vater, der zuletzt in Wien um sein Sorgerecht kämpfte und dort die zuständigen Familienrichter bedroht und verfolgt haben soll.

Der Mann sitzt inzwischen in Linz in Untersuchungshaft.
Ermittlungen gegen Vorstandsmitglied
Massive Kritik an den Terrorermittlungen übt jedoch der Verein Väter ohne Rechte, dessen 300 Mitglieder erreichen wollen, dass sie ihre Kinder öfter sehen dürfen.

Gegen ein Vorstandsmitglied seien Ermittlungen am Laufen, sagt Obmann Martin Stiglmayr. Dass Väter-Aktivisten nun unter Terrorverdacht stünden, kritisiert er massiv. Seine Organisation mache nur auf Missstände im Rechtsstaat aufmerksam, lehne jedoch jede Form von Gewalt und Drohung ab, so Stiglmayr.

Terrorparagraph gegen Tierschutzaktivisten
Zuletzt sei der Terrorparagraph gegen Tierschutzaktivisten eingesetzt worden, als nächstes gerieten dann wohl Organisationen ins Visier, die Kritik an der Regierung üben, sagt der Aktivist.
Paragraph unbestimmt gehalten
Kritik am sogenannten Terror-Paragraphen übt auch der Wiener Professor für Staatsrecht Bernd-Christian Funk. Der Paragraph sei sehr unbestimmt gehalten und erlaube eine sehr breite Anwendung. Strafbar sei allein schon die Unterstützung einer Organisation, die vorhat, eine strafbare Handlung welcher Art auch immer zu begehen.

Beweislastumkehr
Faktisch komme es dadurch zu einer Beweislastumkehr: Die Beschuldigten müssten nachweisen, dass sie keine bösen Absichten hatten.
Staatsanwalt Schopper will sich zu den laufenden Ermittlungen nicht äußern. Es sei alles in der Schwebe.
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