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CHRONIK |
08.02.2010 |
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Nachbarn in Bach gestoßen: Acht Monate Haft
Ein 53-jähriger Oberösterreicher, der vergangenen Juni einen 67-jährigen Nachbarn in einen hochwasserführenden Bach gestoßen haben soll, ist am Montag in Ried im Innkreis zu acht Monaten unbedingter Haft verurteilt worden.
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Der Mann wurde vom Vorwurf des versuchten Mordes freigesprochen und musste sich wegen Körperverletzung verantworten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Über das Wehr getrieben
Am 23. Juni vergangenen Jahres soll der 67-Jährige den Hochwasserstand des Baches, der über sein Grundstück fließt, kontrolliert haben, so die Anklage. Dann habe er den Beschuldigten aufgefordert, das Wehr auf dessen Grundstück zu öffnen.
Dieser soll den Pensionisten überraschend in den rund zwei Meter tiefen Bach gestoßen haben. Er wurde über das Wehr getrieben. Der Mann, ausgebildeter Rettungsschwimmer, konnte sich erst nach etwa 30 Metern an einem Ast festklammern und ans Ufer retten.
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"Von Lebensgefahr nichts bemerkt"
Der Beschuldigte habe dem Opfer dabei zugesehen, wie es um sein Leben rang, und sei einfach gegangen, erklärte der Staatsanwalt. Er habe sich von dem Nachbarn belästigt gefühlt, ihn an seiner Kleidung genommen und nach Hause bugsiert, sagte der 53-Jährige.
Ins Wasser wollte er den 67-Jährigen jedenfalls nicht stoßen, so der Mann. Der Pensionist sei selbst in den Bach gesprungen, von einer Lebensgefahr habe er nichts bemerkt.
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"Detailliertes Geständnis abgelegt"
Ein Polizist und eine Augenzeugin belasten ihn aber schwer. Mit den Aussagen des Opfers konfrontiert, habe er nach dem Zwischenfall ein "detailliertes Geständnis abgelegt", berichtete der Beamte. Laut der Zeugin sei der Pensionist, der wegen des schlechten Wetters Regenschutz und Gummistiefel getragen habe, von dem Mann gepackt und ins reißende Wasser gestoßen worden.
"Äußerst glücklichen Umstände"
Ein medizinischer Sachverständiger sprach von "äußerst glücklichen Umständen": Das Opfer habe eine relativ harmlose Verletzung am Knie erlitten. Hätte sich der Mann den Kopf angeschlagen, hätte man von einer Gehirnerschütterung und in der Folge einem Ertrinkungstod ausgehen müssen. Zudem sei die körperliche Verfassung des Mannes günstig gewesen.
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