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Geheimhaltungserklärung
Worum es in der von den Masseverwaltern gewünschten Vertraulichkeitserklärung geht, haben die Linzer Rechtsanwälte, die die Insolvenz abwickeln sollen, nicht näher erläutert. In ihrer Presseaussendung ist aber die Rede davon, dass die Geheimhaltungserklärung gemeinsam mit dem einzigen Interessenten formuliert worden sei.
100.000 Euro Strafe
Genauso sei auch eine Strafe in Höhe von 100.000 Euro vereinbart worden, wenn die Geheimhaltung, vermutlich bezüglich der Vertragsverhandlung, gebrochen wird.
Noch nicht unterschrieben
Bis zur heutigen Sitzung des Gläubigerausschusses sei das Dokument allerdings noch immer nicht unterschrieben gewesen. Daher habe der Gläubigerausschuss die Masseverwalter beauftragt, dem ungenannten Kaufinteressenten eine letzte Möglichkeit zu geben, die Geheimhaltungserklärung bis kommenden Montag 12.00 Uhr zu unterschreiben.
Sollte das nicht passieren, werde mit dem Abverkauf des Warenlagers und der schrittweisen Einschränkung des Betriebes begonnen.
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