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MO | 13.02.2012
Alkolenker (Bild: ORF/Anton Wieser)
CHRONIK
Alkounfall: Fahrschule statt Gefängnis
Einen neuen Weg bei der Verurteilung junger Alkolenker, die einen Unfall mit Verletzten verursacht haben, geht man nun am Linzer Landesgericht. Die Alkolenker werden dazu verpflichtet, Aufklärungsarbeit in Fahrschulen zu leisten.
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Gefängnisstrafe wenig wirkungsvoll
Das Landesgericht Linz hofft darauf, mit dieser Methode mehr Erfolg zu haben. Denn Alkolenker einfach einzusperren habe sich als wenig wirkungsvoll erwiesen. Viele der Täter wurden bald darauf wieder rückfällig.

Projekt stammt aus Graz
Walter Eichinger vom Linzer Landesgericht ist zufällig auf das Grazer Projekt aufmerksam geworden. Österreichweit ist er bisher der einzige Richter, der jugendlichen Alkolenkern anbietet, an dem Projekt teilzunehmen und im Gegenzug eine mildere Strafe zu erhalten.

"Der Strafzweck soll ja nicht Vergeltung sein, sondern soll man durch die Sanktion verhindern, dass der Angeklagte selber wieder straffällig wird oder andere straffällig werden. Damit sind die Strafzwecke viel besser erreicht, als mit einer bedingten oder unbedingten Verurteilung."

Kommt der verurteilte Alkolenker dieser Vereinbarung nach, wird sein Verfahren eingestellt.
Methode nicht immer anwendbar
In allen Fällen ist die neue Methode freilich nicht anzuwenden, denn für Jugendliche, die nicht einsichtig sind oder zum wiederholten Mal einen Unfall unter Alkoholeinfluss verursacht haben, ist sie nicht zu empfehlen.
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