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GERICHT |
04.09.2008 |
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Billigfluglinie vor dem Europäischen Parlament
Der Fall einer Gosauer Familie, deren Flug mit einer Billigfluglinie um einen Tag verschoben wurde und die um eine Erstattung der Kosten streitet, landet nun vor dem Europäischen Parlament.
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Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer haben bisher erfolglos bei der Ryan-Air wegen der Kostenrückerstattung interveniert.
"Verstoß gegen europäisches Recht"
Der EU-Abgeordnete Jörg Leichtfried von der SPÖ nimmt den Fall nun auf. Leichtfried will eine Anfrage im EU-Parlament an die Europäische Kommission stellen, schließlich verstoße Ryan-Air durch die Verweigerung des Schadenersatzes gegen europäisches Recht.
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ooe.ORF.at; 27.8.08
Als wenig kundenfreundlich bewertet die Arbeiterkammer das Verhalten des Billigfluganbieters Ryanair. Immer wieder komme es zu Beschwerden über die Fluglinie. Ein Fall wird nun möglicherweise sogar vor Gericht enden.
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