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MI | 11.04.2012
Baby
LINZ
20 Monate Haft für versuchte Baby-Entführung
Eine 40-jährige Tschechin, die im Juni in Freistadt versucht hat, ein zwei Monate altes Baby zu entführen, ist am Montag in Linz zu 20 Monaten Haft, davon fünf unbedingt, und zur Zahlung von 3.500 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden.
Sie erbat sich Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Emotionsgeladene Verhandlung
Die Verhandlung verlief mit vielen Emotionen. Opfer und mutmaßliche Täterin weinten vor dem Richter und konnten kaum die Ereignisse am 20. Juni schildern. Die 40-Jährige hatte im Dezember des Vorjahres ein Kind verloren, aber ihrer Familie, vor allem ihrem Mann, der sich unbedingt Nachwuchs wünschte, die Fehlgeburt verschwiegen.

Als der vermeintliche Entbindungstermin bevorstand, ließ sie ihren Mann in dem Glauben, sie sei - wie von Anfang an geplant - in eine Klinik in der Schweiz gefahren. Kurz darauf teilte sie ihm mit, sie habe dort einen gesunden Buben zur Welt gebracht.

Frau wagte sich nicht nach Hause
Tatsächlich war die Tschechin aber tagelang in Slowenien, Deutschland und Österreich unterwegs und wagte sich nicht nach Hause.

Nach ihren Angaben schließlich doch auf der Heimreise, läutete sie in Freistadt bei einem Haus an, erkundigte sich bei der Bewohnerin, die ein zwei Monate altes Baby hatte, nach einer Familie, bat um ein Glas Wasser und dann, die Toilette benützen zu dürfen.
Mit Hammer auf den Kopf geschlagen
Die junge Mutter war nicht misstrauisch, weil sie zu sehen vermeinte, dass die Besucherin schwanger sei. Doch plötzlich schlug ihr diese mit einem schweren Hammer auf den Kopf und schrie: "Das ist mein Baby". Die Mutter glaubte, die Angreiferin wolle sie und ihr Kind töten.

Zwischen den beiden Frauen entbrannte ein Kampf um Leben und Tod. Letztlich gelang es der Mutter, den Hammer aus dem Haus zu schleudern und um Hilfe zu rufen. Die Polizei nahm die Tschechin fest.
"Habe das alles nicht gewollt"
Vor Gericht erklärte diese, sie habe das alles nicht gewollt. Sie habe nur das Kind gesehen und sei daraufhin ausgerastet. Dem widersprach die Staatsanwältin: Vor dem Haus der jungen Mutter war ein Storch aufgestellt, der auf die kürzlich erfolgte Geburt hinwies.

Eine geplante Tat vermuten lasse auch, dass die 40-Jährige einen Hammer bei sich hatte. Das Opfer hat bei dem Angriff schwere Kopfverletzungen erlitten und leidet seither an schlimmen Angstzuständen.

"Neurotische Persönlichkeitsstruktur"
Das Sachverständigengutachten bezeichnete die Angeklagte als zurechnungsfähig, allerdings habe sie eine neurotische Persönlichkeitsstruktur.

Das Gericht fällte schließlich einen Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung, versuchter schwerer Nötigung sowie versuchter Entziehung eines Kindes aus der Macht der Erziehungsberechtigten.
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